Wenn der Tod zu Hause eintritt, ist umgehend der behandelnde Arzt oder der Gemeindearzt zu verständigen, der die Totenbeschau vornimmt. In Krankenhäusern, Alters- oder Pflegeheimen ist jeweils die Anstalts- oder Heimleitung dafür zuständig. In beiden Fällen empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen - wir unterstützen Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber!
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Heiratsurkunde
• Nachweis für einen akademischen Grad
• Bekleidung der/des Verstorbenen (ohne Schuhe)
• Foto für Parte bzw. Andenkbild
• Polizzen von Er- & Ablebensversicherungen
Sehr gerne helfen wir Ihnen durch diese schwere Zeit des Abschiednehmens.
Weitere Informationen, die die Organisation, den Ablauf der Trauerfeierlichkeit und alles was einen Trauerfall betreffen kann, finden Sie hier>>